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Allgemeine Reparaturbedingungen

1. Festpreisreparaturen

2. Wartung

3. Kostenvoranschlag

4. Reinigung

5. Allgemeine Informationen

 

 

1. Festpreisreparaturen

1.1 Reparaturen zum Festpreis werden nach vorheriger Absprache aus Basis der offiziellen

Festpreistabelle durchgeführt. Der Festpreis versteht sich der zu dem Zeitpunkt geltenden

inkl. Mehrwertsteuer.

1.2 Festpreisreparaturen beinhalten eine Wartung (Punkt 2) mit dem Zusatz, dass technische

Defekte behoben und Ersatzteile, wie Pumpen, Heizkörper, Ventile, elektrische Antriebe,

Mahlwerk, Dichtungen inklusive sind.

1.3 Ein Ausschluss von Festpreisreparaturen kann nach Ermessen des Technikers unter

folgenden Kriterien stattfinden:

- Gerät älter als 10 Jahre

- Schaden verursacht durch mangelhafte Verpackung bzw. nicht ordnungsgemäßer

Benutzung der Versandbox

- Wasserschaden, Sturzschaden, Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch,

Blitzschlag, Chassieschaden / Gehäuseschaden, Standschäden, biologische

Kontamination (z.B. Schimmelbefall) und vergleichbares

- Falsche oder fehlende Angaben bei der Reparatureinsendung, die zu einem

höherem Reparatur und/oder logistischen und/oder administrativen Aufwand

führen.

- Defekte an folgenden Teilen: Chassie, Elektronik, Display, kosmetische Schäden

(z.B. Wassertankdeckel, Bohnendeckel), elektrisch oder mechanisch

höhenverstellbarer Auslauf oder Tassenablage

- Beschädigung durch nicht üblichen oder dafür geeigneten Gebrauch (gewerbliche

Nutzung bei nicht gewerblichen Maschinen)

- Kalkbedingte Schäden

- gewerblich genutzte Maschinen

- Rechnungsadresse ist ein Gewerbe / Unternehmen, unabhängig davon, ob das Gerät tatsächlich im Gewerbe oder gewerblich genutzt wird

- Nutzung von nicht Originalzubehör

- Defekte an Zubehör

- Fremdeingriff, unprofessionelle Vorreparatur

- Wirtschaftlicher Totalschaden

1.4 Beim Ausschluss einer Festpreisreparatur wird anhand von Punkt 1.3 die Durchführbarkeit

einer Reparatur im Allgemeinen geprüft und ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag erstellt. Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden bei positiver Rückmeldung mit den Reparaturkosten verrechnet und entfallen.

1.5 Festpreis Reparaturgarantie

1.5.1 Die Reparaturgarantie umfasst alle ausgeführten Arbeiten, welche im

Zusammenhang mit der Behebung eines technischen Fehlers oder Defektes stehen. Die Dauer der Garantie beträgt 12 Monate ab Lieferdatum / Abholdatum. Bei Kaffeemaschinen ohne integrierten und für uns auslesbaren Tassenzähler beträgt die Garantie 6 Monate. Alle Reparaturen werden von uns ausschließlich mit original-Ersatzteilen repariert unter Verwendung von Originalzubehör. Die Geräte werden bei uns immer ohne Wasserfilter geprüft und repariert.

1.5.2 Ausgeschlossen von der Reparaturgarantie sind Schäden entstanden durch:

- Schaden verursacht durch mangelhafte Verpackung bzw. nicht ordnungsgemäßer

Benutzung der Versandbox

- Wasserschaden, Sturzschaden, Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch,

Blitzschlag, Chassieschaden / Gehäuseschaden, Standschäden, biologische

Kontamination (z.B. Schimmelbefall) und vergleichbares

- Falsche Bedienung

- Beschädigung durch Fremdkörper oder ungeeignete Kaffeebohnen

- Defekte an folgenden Teilen: Chassie, Elektronik, Display, kosmetische Schäden

(z.B. Wassertankdeckel, Bohnendeckel), elektrisch oder mechanisch

höhenverstellbarer Auslauf oder Tassenablage

- Beschädigung durch nicht üblichen oder dafür geeigneten Gebrauch (gewerbliche

Nutzung bei nicht gewerblichen Maschinen)

- Kalkbedingte Schäden und mangelhafte Pflege

- Nutzung von nicht Originalzubehör

- Defekte an Zubehör

- Fremdeingriff (siehe Punkt 1.6)

1.6 Fremdeingriff

1.6.1 Bei einem unprofessionellem Fremdeingriff oder technischer Manipulation oder

Veränderung der Maschine entsteht unseren Technikern ein unüblich hoher

Aufwand, da der Auslieferungszustand nicht mehr gewährleistet ist. Sollten wir einen

Fremdeingriff feststellen, werden bis zu 120€ Netto Aufwandsentschädigung fällig, je

nach Aufwand der Feststellung und dem Ermessen des Technikers.

1.7 Irreperabel

1.7.1 Sollten wir mit dem Reparaturprozess begonnen haben und im laufe der Reparatur

feststellen, dass diese auf Grund nicht lieferbarer Teile oder anderer Gründe, die

eine Reparatur durch uns nicht möglich oder wirtschaftlich unmöglich machen, so

werden 79€ inkl. MwSt. berechnet. Sollte der Festpreis im Voraus bezahlt worden

sein, welcher den Betrag von 79€ überschreitet, so werden innerhalb von 2 Wochen

nach Abholung der Maschine den Differenzbetrag zurückzahlen.

2. Wartung

2.1 Eine Wartung kann nur bei voll funktionsfähigen Geräten durchgeführt werden,

hilfsweise in Form einer Festpreisreparatur inkl. einer Wartung.

2.2 Eine Wartung behebt keine technischen Defekte oder Probleme an der Maschine

2.3 Eine Wartung beinhaltet die Reinigung des Brühkreislaufs, der Brühgruppe, Entkalkung

der Wasserkanäle, Reinigung des Milchkreislaufs, einer Ergebnis Endprüfung und

Feineinstellungen vom Mahlwerk. Im Einzelfall, nach Ermessen des Technikers, werden

Dichtungen und Kleinteile mit erneuert.

2.4 Bei der Abgabe einer Wartung versichert der Kunde, dass das Gerät technisch

einwandfrei funktioniert, keine Fehlfunktion, Undichtigkeit, Verstopfung oder ähnliches

hat, welches die Funktion in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt. Auch akustische

Auffälligkeiten können einen Defekt zur Folge haben und sind nicht garantiert durch die

Wartung behebbar.

2.5 Sollte während der Wartung ein technischer Defekt festgestellt werden, so wird wie folgt

unterschieden:

2.5.1 Sollten bei Abgabe der Maschine unwahre Angaben gemacht worden sein

und gegen 2.4 verstoßen werden, so wird ein kostenpflichtiger

Kostenvoranschlag erstellt. Bei Ablehnung wird die Wartungspauschale zzgl.

Kostenvoranschlags Gebühren berechnet, auch wenn die Wartung zwar

begonnen wurde, jedoch wegen offensichtlicher technischer Defekte nicht

vollständig durchführbar ist.

2.5.2 Sollte der Defekt für den Kunden nicht offensichtlich sein, da die Maschine in

ihrer Funktion in keiner Weise eingeschränkt ist, undicht ist, oder akustische

Auffälligkeiten hat, so wird zwar ein Kostenvoranschlag erstellt, jedoch bei

Ablehnung und Durchführbarkeit der Wartung nur die Wartungspauschale

fällig. Es fallen hierfür keine Kostenvoranschlags Gebühren an.

3. Kostenvoranschlag

3.1 Ein Kostenvoranschlag wird dann erstellt, wenn eine Festpreisreparatur oder eine

Wartung in der ursprünglichen Form nicht möglich sind.

3.2 Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist mit Kosten in Höhe von 49€ inkl. MwSt. bei

Haushaltsgeräten verbunden.

3.3 Die Erstellung eines Kostenvoranschlags für Gewerbegeräte kann bis zu 99€ zzgl. MwSt.

kosten und wird nach Aufwand berechnet.

3.4 Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich und wird basierend auf Erfahrung und einer

initial-Diagnose erstellt. Daher können die tatsächlichen Kosten um bis zu 20% variieren.

Teilweise können weitere Funktionen der Maschine erst nach Einbau der initial Defekten

Teile geprüft werden. Sollten die Kosten 20% des ursprünglichen Betrags überschreiten,

erstellen wir einen neuen Kostenvoranschlag.

3.5 Benötigte Ersatzteile werden erst nach Bestätigung eines Kostenvoranschlags bestellt,

sofern die nicht bereits auf Lager sind. Die übliche Lieferzeit beträgt 1-3 Arbeitstage,

kann jedoch im Einzelfall 3-5 Wochen in Anspruch nehmen. Dies ist der Fall, wenn

Beispielsweise der Hersteller selbst oder unsere Vertragslieferanten die Ersatzteile nicht

vorrätig haben. Ein Bezug über dritte Quellen entscheiden wir nach eigenem Ermessen

und in Absprache mit dem Kunden.

3.6 Sollte eine Reparatur nicht ausgeführt werden, berechnen wir für die

Reparaturkostenermittlung 49€ zzgl. Versandkosten & inkl. MwSt. Diese

Überprüfungspauschale ist auch dann fällig, wenn kein Fehler feststellbar ist oder eine

falsche Bedienungsweise für die Fehlfunktion ursächlich war.

3.7 Die Rechnungs und Lieferadresse muss bei Bestätigung des Kostenvoranschlages

überprüft werden. Ausgestellte Rechnungen aus Kostenvoranschlägen können im

Nachhinein nicht mehr geändert werden. Eine falsche Lieferadresse, die zum

Mehrfachversand führt, kann zu Lasten des Auftraggebers weitere Kosten verursachen.

4 Reinigung

4.1 Die Geräte werden bei uns oberflächlich mit einem Spezialreiniger gereinigt. Nach der

Reinigung aller Bauteile wird eine Endprüfung der Maschine durchgeführt, um zu

gewährleisten, dass die Maschine einwandfrei funktioniert, und bei Zusammenbau keine

Fehler passiert sind. Dies hat zur Folge, dass trotz intensiver Reinigung, vereinzelt

Kaffeepulverreste durch Erschütterung im Innenraum vorhanden sein können.

4.2 Die optische Aufbereitung umfasst eine einfache Reinigung des Geräts mit

Lebensmittelechten spezialmitteln (ökologisch abbaubar).

Fettrückstände/Ölrückstände/Eingebrannte Flecken oder altersbedingte und

kalkbedingte Rückstände werden hiermit nicht garantiert entfernt werden können.

4.3 Eine optionale Intensivreinigung ist nur in Verbindung mit einer Festpreisreparatur

möglich.

4.4 All unsere Reiniger sind NSF zertifiziert und für die Lebensmittelindustrie geeignet.

4.5 Geräte, welche besonders mangelhaft gepflegt worden sind, können unter Umständen

und nach Ermessen des Technikers bei Schimmel, Milchresten, Larven, Ungeziefer,

Spinnenweben oder ähnliches zu einer Hygienepauschale bis zu 80€ inkl. MwSt. führen.

Der Aufwand und ein Vorher / Nachher Vergleich sind für den Kunden jederzeit

nachvollziehbar dokumentiert und zustellbar.

4.6 Eine Reinigung der Maschine zum Festpreis beinhaltet nur die Reinigung, wie oben

beschrieben inkl. dem Entkalken der Maschine und der Durchführung aller

Reinigungsprogramme. Dies beinhaltet keine Wartung und behebt keine technischen

Defekte. Im Falle eines technischen Defektes wird wie in Punkt 2.4 und 2.5 verfahren.

5 Allgemeine Reparaturinformationen

5.1 Die Dauer unserer Aufträge beträgt vom Wareneingang in der Werkstatt bis zum

Ausgang in der Regel bis zu 5 Arbeitstage. In einigen Fällen, wie zu Stoßzeiten oder

Urlaubszeiten, sind bis zu 10 Arbeitstage möglich und in ganz seltenen Fällen auch einige

Wochen.

5.2 Nach Abschluss der Reparatur erhält der Kunde die Information zur Abholung der

Maschine. Die Geräte werden bis zu 4 Wochen bei uns abholbereit gelagert. Sollte der

Zeitraum unangekündigt, trotz mehrfacher Erinnerung überschritten werden, so fallen

Lager und Instandhaltungskosten an.

  • Reklamationen müssen innerhalb von 2 Wochen seit Auftreten des Fehlers angekündigt und angemeldet werden. Bei Undichtigkeit darf das Gerät nicht weiter benutzt werden, da sonst Folgeschäden entstehen können, welche nicht von der Garantie abgedeckt sind.
  • Sollte sich herausstellen, dass bei einer Reklamation die Ursache des Defekts eine andere ist, werden wir Ihnen ein Angebot in Form eines Kostenvoranschlags zukommen lassen und den bereits getätigten Reparaturvorgang des anderen Defektes berücksichtigen.
  • Wenn der Defekt durch mangelhafte Pflege entstanden ist oder kein Fehler feststellbar ist, kann im Ermessen des Technikers und im Ermessen des Personals eine Überprüfungspauschale in Höhe von 79€ inkl. MwSt. fällig werden.